KSK BERATUNG
KSK Beratungfür selbstständige Kreative und Berufsanfänger
Kreativität, Innovation und Tatendrang sind die besten Voraussetzungen um Dinge zu bewegen. Und der Gesetzgeber stellt mit dem „Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG)“ all jene kreative Menschen unter besonderen Schutz, die selbstständig künstlerisch und publizistisch arbeiten wollen.
Es hat es sich herumgesprochen, dass die Künstlersozialkasse (KSK) den dort versicherten Personenkreisen viele Vorteile verschafft und entsprechend beliebt ist es bei allen Kreativschaffenden, den Künstlerinnen und Künstler, Urheberinnen und Urhebern, Publizistinnen und Publizisten in den Genuss dieser Privilegien zu kommen.
Da die Künstlersozialkasse allerdings sehr detailgenau prüft, wer zum berechtigten Personenkreis gehört und in vielen Fällen ihre Bescheide sehr restriktiv formuliert sind, ist eine professionelle Betreuung und Beratung unumgänglich. Und gerade Erstantragssteller sind von diesem ‚Problem’ betroffen.
Meine kostenlose Erstprüfung für Berufsanfänger und selbstständige Kreative bildet stets die Grundlage einer lösungsorientierten und individuellen Beratungsdienstleistung (Quick-Check).