FAQ KünstlersozialkasseHäufige Fragen zum Thema Künstlersozialkasse

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Künstlersozialkasse und zu meinen Leistungen als KSK Berater. Sollten Sie weiterführende Fragen zu meinen Beratungsdienstleistungen haben, dann können Sie sich gerne über das Kontaktformular an mich wenden.

Was bedeutet „Quick-Check“ und welche Leistungen umfasst die kostenlose Erstprüfung?

Anhand Ihrer Unterlagen (bspw. Erstantrag, Korrespondenzen, Bescheide, Einnahmen-Überschussrechnung) sowie der sonstigen Angaben im Kontaktformular mache ich mir ein erstes, detailliertes Bild. So kann ich Ihnen sagen, ob ein Beratungsgespräch sinnvoll und erfolgsversprechend für Sie ist und welche Dokumente ggf. für ein solches noch von Ihnen ergänzend nachgereicht werden müssen.

Warum ist eine Erstberatung bei Ihnen sinnvoll?

Aus meiner langjährigen beruflichen Praxis weiß ich, dass viele Erstantragsteller von der KSK abgelehnt werden, da sie Formfehler begehen oder ihre Tätigkeit nicht plausibel genug begründen. (Und ein Widerspruchsverfahren kann auf dem Klageweg sehr teuer werden – zumal die wenigsten Berufsanfänger eine Rechtsschutzversicherung haben.) Die Vorteile einer Beratung möchte ich Ihnen anhand eines einfachen Rechenbeispiels erläutern: Wenn Sie pflichtversichert sind, zahlen Sie monatlich mindestens 160,- € für die Kranken- und Pflegeversicherung. Wären Sie Mitglied der Künstlersozialkasse, würden Sie nur ca. 90,- € zahlen und wären zudem noch in der Rentenversicherung versichert. Sie sparen also ca. 70,- € monatlich! Da in der Regel 4 Monate von der Einreichung Ihres Erstantrages bis zum endgültigen Bescheid über die Aufnahme in die KSK vergehen, haben Sie demnach mindestens 280,- € ‚angespart’, die Ihnen dann von der Krankenkasse zurückerstattet werden. Gerade für Berufsanfänger, die jeden Cent mehrfach umdrehen müssen, rechnet sich also eine Beratung in jedem Fall.

Welche Leistungen umfasst die Nachbereitung des Beratungsgespräches?

In der Regel ist auch nach unserem Beratungsgespräch noch Kommunikation zwischen Ihnen und mir erforderlich. Zum Beispiel, wenn ich noch mal Ihren ausgefüllten Erstantrag, die tabellarische Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben oder die Nachweise Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit  prüfen soll. Die ist einmalig möglich, so es sich dabei nicht um eine nochmalige Vollprüfung des gesamten Vorgangs handelt.

Wieviel kostet eine Erstberatung inkl. Vor- und Nachbereitung?

Eine Erstberatung kostet 119,- € und beinhaltet neben einer 45-minütigen Intensivberatung auch die Nachbetreuung durch meine Person. Handelt es sich um eine einmalige Beratung, ist der Betrag vorab zu entrichten. Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen können.

Wieviel kostet eine Beratung für Unternehmen und Körperschaften?

Für Unternehmen und Körperschaften, die ich in Fragen zur Künstlersozialkasse oder zu anderen Themen berate und die den Umfang einer einzelnen Beratungsstunde überschreitet, gelten besondere Sätze. Gern unterbreite ich Ihnen ein kostengünstiges Angebot.

Sind meine Daten bei Ihnen sicher?

Ja. Alle Daten, die Sie mir über das Kontaktformular zusenden, werden verschlüsselt per SSL übertragen. Außerdem werden Ihre Unterlagen grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Dies gilt auch dann, wenn kein Beratungsgespräch zustande kommt.

Benötigen Sie eine Beratung?

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Hilfe im Rahmen der Antragsstellung bei der Künstlersozialkasse.

Ihr Antrag bei der Künstlersozialkasse wurde abgelehnt?