Die Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist eine Einrichtung, die es Ihnen als Mitglied der Kunst- und Kreativbranche ermöglicht, sich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu versichern. Ihre Tätigkeit muss jetzt oder in naher Zukunft überwiegend freiberuflich erfolgen. Die Mitgliedschaft in der KSK ist ein gesetzgeberisches Privileg, da bis zu 50% der Beiträge von der KSK getragen werden. Also ähnlich dem Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Pflichtversicherung. Zudem genießen Berufsanfänger einen besonderen Schutz. Eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist also unbedingt erstrebenswert.

Da viele dieses Privileg genießen wollen, stellt die KSK schon beim Erstantrag hohe Hürden, welche Künstlerinnen und Künstlern manchmal vor unlösbare Herausforderungen stellen. Und selbst wenn die erste Hürde übersprungen wurde, scheitern viele am nachfolgenden ausführlichen Fragebogen. Dieser ist häufig mit Fragen gespickt ist, die Mitglieder kreativer Berufe wie bspw. Designer, Musiker, Schauspieler, Influencer, Fotografen oder Autoren unmöglich ohne professionelle Hilfe beantworten können.

An dieser Stelle will ich Ihnen gerne kompetent und zügig helfen. In der Regel reicht hierfür sogar schon ein einzelnes Beratungsgespräch aus, welches im Übrigen auch eine Vorprüfung und Nachbereitung Ihrer Unterlagen umfasst. Gern übernehme ich auch die vollständige Korrespondenz mit der KSK.

VORTEILE IN DER KÜNSTLERSOZIALKASSE

  • Einkommensabhängiger Beitrag
  • Zuschuss zur Krankenversicherung i.H.v. max. 50%
  • Zuschuss zur Rentenversicherung i.H.v. max. 50%
  • Zuschuss zur Pflegeversicherung i.H.v. max. 50%
  • Sonderregelungen für Berufsanfänger
  • Sonderregelungen für Privatversicherte
  • Berechtigung zur bezuschussten privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“)

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