KSK BERATUNG
KSK BeratungUnternehmen und Körperschaften
Die Abgabepflicht nach dem „Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG“ wird vielen Körperschaften und Unternehmen erst bewusst, wenn es zu spät ist. Und eine mehrjährige Rückforderung der Beträge (bspw. nach einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung) kann sich in der Tat zu einer existenziellen Bedrohung auswachsen. Auch hofft manche Agentur, manches Unternehmen und mancher Verein darauf, dass sie die Abgabepflicht möglicherweise doch nicht betrifft. Ein fataler Irrtum!
Wenn Sie regelmäßig (mindestens einmal im Jahr mit einer Entgeltsumme über 450 Euro) kreative Dienstleistungen in Auftrag gegeben haben, sollten Sie zwingend prüfen lassen, ob sie abgabepflichtig sind. Wenn Sie zudem feststellen, dass die Abgabepflicht auch in den letzten Jahren bestand, müssen sie handeln.
Ich helfe Ihrem Unternehmen oder ihrer Körperschaft bei der Prüfung zur Abgabepflicht nach dem KSVG-Gesetz und bei generellen Problemen mit der Künstlersozialkasse.
Ich nehme eine Analyse und Bewertung der Situation vor und suche gemeinsam mit Ihnen nach professionellen und tragfähigen Lösungen. Stelle ich außerdem eine Beratungsnotwendigkeit fest, die das Aufsuchen eines Anwalts oder Steuerberaters erfordert, weise ich Sie unmittelbar darauf hin.